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Förderungen für Photovoltaikanlagen in Deutschland 2025

Förderungen für Photovoltaik

Die Investition in eine Photovoltaikanlage wird in Deutschland 2025 durch zahlreiche Förderprogramme und steuerliche Vorteile attraktiv unterstützt. Dieser umfassende Leitfaden gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle verfügbaren Förderungen, damit Sie keine finanzielle Unterstützung verpassen und Ihre Investition optimal gestalten können.

Wegfall der Mehrwertsteuer - Die größte Erleichterung

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden ein Mehrwertsteuersatz von 0%. Diese Regelung wurde im Jahressteuergesetz 2022 verankert und bedeutet eine sofortige Kostenersparnis von 19% auf die gesamte Investition. Dies gilt sowohl für die Solarmodule als auch für alle anderen Komponenten wie Wechselrichter, Montagesystem und Installation.

Wichtig: Die Nullbesteuerung gilt nur für Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Anlagenleistung darf 30 kWp nicht überschreiten. Für die meisten Privathaushalte ist diese Grenze jedoch mehr als ausreichend.

Bei einer durchschnittlichen Anlagengröße von 10 kWp mit Kosten von etwa 15.000 Euro sparen Sie durch den Wegfall der Mehrwertsteuer direkt 2.850 Euro. Diese Ersparnis verbessert die Wirtschaftlichkeit erheblich und verkürzt die Amortisationszeit deutlich.

Einkommensteuerbefreiung für kleine Anlagen

Ebenfalls seit 2023 sind Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Diese Regelung vereinfacht die Steuererklärung erheblich. Sie müssen die Einnahmen aus der Einspeisung nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben. Auch die Umsatzsteuerbefreiung können die meisten Anlagenbetreiber in Anspruch nehmen, wodurch die bürokratische Belastung minimal wird.

Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob Sie den Strom selbst verbrauchen oder ins Netz einspeisen. Auch die Einspeisevergütung ist steuerfrei. Dies macht kleine PV-Anlagen steuerlich so einfach wie nie zuvor.

KfW-Förderkredit 270

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet mit dem Programm 270 zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen an. Der effektive Jahreszins liegt deutlich unter den üblichen Marktzinsen für Konsumentenkredite. Sie können bis zu 100% der Investitionskosten finanzieren, maximal jedoch 50 Millionen Euro pro Vorhaben.

Die Laufzeit kann zwischen 5 und 20 Jahren gewählt werden, mit tilgungsfreien Anlaufjahren von 1-3 Jahren. Dies gibt Ihnen Flexibilität bei der Finanzierung und ermöglicht es, die Anlage aus den Erträgen zu finanzieren.

Der Antrag wird über Ihre Hausbank gestellt. Wichtig ist, dass Sie den Kredit vor Beginn der Bauarbeiten beantragen. Nachträgliche Förderungen sind nicht möglich. Die Hausbank prüft Ihre Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter.

BAFA-Förderung für Wallboxen

Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einer Wallbox für Elektrofahrzeuge kombinieren möchten, können Sie vom BAFA-Förderprogramm profitieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert private Ladestationen mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt.

Voraussetzungen sind: Die Wallbox muss eine Ladeleistung von 11 kW haben, intelligent steuerbar sein und ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Letzteres ist mit Ihrer PV-Anlage automatisch erfüllt. Die Gesamtkosten für Kauf und Installation müssen mindestens 1.200 Euro betragen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag muss vor dem Kauf der Wallbox gestellt werden. Nach der Bewilligung haben Sie neun Monate Zeit für die Installation.

Regionale Förderprogramme der Bundesländer

Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer eigene Förderungen an. Diese können mit den Bundesprogrammen kombiniert werden und verbessern die Wirtschaftlichkeit weiter.

Bayern beispielsweise fördert PV-Speicher mit bis zu 500 Euro für Anlagen bis 5 kWh Speicherkapazität und zusätzlich 100 Euro pro weiterer kWh. Nordrhein-Westfalen hat das Programm progres.nrw, das Zuschüsse für Batteriespeicher gewährt. Berlin fördert im Rahmen des SolarPLUS-Programms nicht nur PV-Anlagen, sondern auch deren Kombination mit Speichern und Wallboxen.

Die regionalen Programme ändern sich häufig und haben oft begrenzte Budgets. Es lohnt sich, frühzeitig zu informieren und Anträge zeitnah zu stellen. Ihr Solarteur kennt meist die aktuellen regionalen Fördermöglichkeiten und kann Sie beraten.

Kommunale Förderprogramme

Viele Städte und Gemeinden haben eigene Förderprogramme aufgelegt. München beispielsweise fördert PV-Anlagen mit bis zu 300 Euro pro kWp. Stuttgart bezuschusst Balkonkraftwerke und größere Anlagen. Freiburg unterstützt die Installation von Photovoltaik im Rahmen seines Klimaschutzprogramms.

Die kommunalen Programme sind sehr unterschiedlich und ändern sich regelmäßig. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach aktuellen Fördermöglichkeiten. Oft gibt es auch Förderungen für die Beratung durch Energieberater.

Einspeisevergütung nach EEG

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist keine direkte Förderung, aber eine wichtige Einnahmequelle. Für Anlagen bis 10 kWp erhalten Sie 2025 eine Vergütung von etwa 8,2 Cent pro kWh für den eingespeisten Strom bei Volleinspeisung und etwa 7,1 Cent bei Überschusseinspeisung.

Die Vergütung ist für 20 Jahre garantiert und wird monatlich ausgezahlt. Bei einer 8 kWp Anlage, die etwa 30% des erzeugten Stroms einspeist, ergibt sich eine jährliche Vergütung von etwa 170-200 Euro. Über 20 Jahre summiert sich dies auf 3.400-4.000 Euro.

Wichtig: Die Höhe der Vergütung hängt vom Inbetriebnahmezeitpunkt ab und sinkt monatlich leicht. Je früher Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, desto höher ist die Vergütung. Die Vergütungssätze für das jeweilige Jahr werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für größere Anlagen

Für gewerblich genutzte oder größere Photovoltaikanlagen, die nicht unter die Einkommensteuerbefreiung fallen, gibt es steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Die Anlage kann über 20 Jahre linear abgeschrieben werden, was die Steuerlast reduziert.

Seit 2020 gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer Sonderabschreibung von bis zu 20% im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr. Dies ermöglicht eine schnellere steuerliche Geltendmachung der Investition.

Für die meisten Privatpersonen mit kleinen Anlagen ist dies jedoch nicht relevant, da ihre Anlagen steuerbefreit sind. Gewerbetreibende und Landwirte mit größeren Anlagen sollten sich von einem Steuerberater beraten lassen, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Förderprogramme für Energiespeicher

Batteriespeicher machen Photovoltaikanlagen flexibler und erhöhen den Eigenverbrauchsanteil erheblich. Viele Bundesländer fördern die Anschaffung von Speichern zusätzlich zur PV-Anlage. Die Förderhöhe liegt typischerweise bei 200-500 Euro pro kWh Speicherkapazität.

Die KfW hat ihr eigenständiges Speicherförderprogramm zwar eingestellt, aber Speicher können über den Kredit 270 mitfinanziert werden. In Kombination mit regionalen Zuschüssen bleibt die Speicherförderung attraktiv.

Ein 10 kWh Speicher kostet etwa 8.000-10.000 Euro. Mit einer regionalen Förderung von 300 Euro pro kWh erhalten Sie einen Zuschuss von 3.000 Euro. Dies reduziert die Investitionskosten erheblich und verbessert die Wirtschaftlichkeit des Speichers.

Antragstellung und wichtige Fristen

Bei allen Förderprogrammen gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nachträgliche Förderungen sind in der Regel nicht möglich. Informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen und Fristen.

Für den KfW-Kredit stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank. Für BAFA-Förderungen erfolgt die Antragstellung online über das BAFA-Portal. Regionale Programme haben unterschiedliche Antragswege, meist über Online-Formulare der jeweiligen Förderstelle.

Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen bereit: Kostenvoranschläge, technische Datenblätter der Komponenten, Grundbuchauszug bei Immobilien, Nachweise über die Nutzung erneuerbarer Energien bei Wallboxen. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller wird der Antrag bearbeitet.

Kombination verschiedener Förderungen

Die gute Nachricht: Viele Förderungen können kombiniert werden. Sie können beispielsweise den KfW-Kredit nutzen, zusätzlich eine regionale Speicherförderung beantragen und die Wallbox-Förderung des BAFA in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie keine Doppelförderung für dieselbe Komponente erhalten.

Die Nullbesteuerung und Steuerbefreiung gelten automatisch und müssen nicht beantragt werden. Sie können mit allen anderen Förderungen kombiniert werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die optimale Gestaltung.

Fazit

Die Förderlandschaft für Photovoltaikanlagen in Deutschland ist 2025 so attraktiv wie nie zuvor. Die Kombination aus Nullbesteuerung, Steuerbefreiung, günstigen Krediten und regionalen Zuschüssen macht die Investition in Solarenergie wirtschaftlich sehr lohnend. Nutzen Sie die Beratung durch qualifizierte Fachbetriebe und Energieberater, um alle verfügbaren Förderungen optimal auszuschöpfen. Die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt sich nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell mehr denn je.

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